Erbengemeinschaft Miterbe dann Verkauf an Kind jetzt Grunderwerbssteuer Rechnung
Dezember 14, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Hallo zusammen,
folgende Situation: Meine Großmutter ist verstorben und hat eine Eigentumswohnung an ihre Kinder vererbt, somit eine Erbengemeinschaft wozu auch meine Mutter gehört.
Ich habe die Wohnung gekauft per folgenden Ablauf: Beim Notar wurde zwei Kaufverträge beurkundet zu einem \\\"verkauft\\\" die Vertreterin der Erbengemeinschaft an meine Mutter und meine Mutter verkauft an die Tochter (also mich). Im Kaufvertrag zwischen meiner Mutter und mir ist vereinbart, dass ich für die Kaufpreiszahlung sowie die weiteren Verpflichtungen, die sich aus dem ersten Kaufvertrag (zwischen meiner Mutter und Erbengemeinschaft) ergeben übernehme.
Jetzt über 4 Wochen später hat meine Mutter eine Rechnung vom Finanzamt bekommen, dass sie Grunderwerbssteuer zahlen soll. Dies ist doch nicht korrekt oder?
Meiner Meinung nach sollte meine Mutter und ich auf jeden Fall aus der GrEStG sein, wenn die ErbG zunächst derart auseinandergesetzt wird, dass das Elternteil des erwerbenden Kindes das Alleineigentum erhält und anschließend der Kauf Eltern-Kind beurkundet wird? Oder habe hier einen Denkfehler? Die vorherige Übertragung an meine Mutter sollte doch auch Grunderwerbsteuerfrei sein.
Kann ich noch irgendwie zurückrudern?
Danke!
Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes kann ich wie folgt Stellung nehmen:
Sie schildern 2 Vorgänge:
1) Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben = Erwerb des Grundstücks durch Ihre Mutter
2) Erwerb desselben Grundstücks zwischen Mutter und Tochter = Sie selbst
Vorgang Nr. 1 sollte nach § 3 Nr. 3 GreStG steuerfrei sein.
Vorgang Nr. 2 sollte nach § 3 Nr. 6 steuerfrei sein
Auf den ersten Blick gebe ich Ihnen also Recht.
Selbstverständlich könnte es aber auch sein, dass Sie ggf. irgendeine Sachverhaltskomponente nicht schildern, die zu einer abweichenden Beurteilung führt.
Hat beispielsweise der Notar eine mögliche Grunderwerbsteuer erwähnt/ausgeschlossen?
Ansonsten sollten Sie vor allem die Begründung zum Grunderwerbsteuerbescheid lesen und mit Hinweis auf die o.g. Paragrafen Einspruch einlegen. Hier hilft auch einmal ein direkter Anruf beim Finanzamt, vielleicht liegt auch nur ein Irrtum vor. Beachten Sie auch die Einspruchsfristen von 4 Wochen ab Bescheiddatum plus 3 Tage Zustellungsfiktion.
Ein \"Zurückrudern\" von notariell beurkundeten Verträgen ist hier nicht möglich.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben, in der Angelegenheit weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Sollten Sie nicht weiterkommen, stehe ich unter der u.g. mailadresse für weitere (honorarpflichtige) Maßnahmen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Färber
Steuerberater
post@richtig-gegensteuern.de
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?