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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Immobilien GbR in Einkommenssteuer - Gewinn und Verlust-Angabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze mit meinem geschiedenen Mann ein Eigentumswohnung, die wir vermieten.
Bisher haben wir das in Anlage V angegeben und gut.
Seit diesem Jahr laufen wir als GbR und müssen einen Fragebogen ausfüllen.
Muss Anlage V weiter ausgefüllt werden? Bin ich richtig informiert, dass nun die Gewinne in Anlage S angegeben werden müssen?
Und wie berechnen sich diese? Die (bisher für Anlage V verwendete) Einnahmen/Werbungskostenübersicht gilt natürlich, d.h. wir machen eigentlich Verlust. Wie und wo gebe ich also Einnahmen und Werbungskosten (Ausgaben) / Gewinn bzw. Verlust korrekt für die GbR an?

Besten Dank und viele Grüße!

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragestellerin,

es ändert sich nicht wesentlich viel in Ihrem Fall:

Die neue GbR muss beim Finanzamt, wo die Immobilie liegt (oder dort, wo sie verwaltet wird), registriert werden mit neuer Steuernummer.

Sie erklären die Vermietungseinkünfte weiterhin in der Anlage V der GbR, sie ermitteln weiterhin im Wege einer EÜR. Das Ergebnis wird dann in einem gesonderten und einheitlichen Bescheid für die GbR festgestellt. In der Erklärunge geben Sie jeweils Ihr zuständiges FA und Ihre persönliche Steuernummer an.

Das Ergebnis wird 50/50 aufgeteilt und Sie (und Ihre Ex-Mann) erklären jeweils Ihren Anteil in der jeweiligen Anlage V Ihrer persönlichen ESt-Erklärung in Zeile 25 (Das Finanzamt übermittelt die Werte intern automatisch an Ihr FA und das Ihres Ex-Mannes.)

Also alles wie bisher, nur ein bischen komplizierter, da eine Steuererklärung mehr abzugeben ist. Es bleibt aber das gleiche Formular, nur die Zeilennummer ändert sich in der ESt-Erklärung.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

MfG
StB Patrick Färber

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