Steuerliche Absetzbarkeit einer fremdvermieteten Wohnung
Mai 28, 2015 | 50,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne eine neue Eigentumswohnung kaufen und diese dann selbst bewohnen. Meine alteWohnung ist ebenfalls Eigentumswohnung und fast abbezahlt - diese würde ich gerne behalten und fremdvermieten. Als Sicherheut für die Bank würde ich meine alte Wohnung gerne neu beleihen.
Inwiefern ist es möglich, die Zinsbelastung, die dann entsteht, auf die fremdvermietete Wohnung anzurechnen und steuerlich geltend zu machen?
Vielen Dank und beste Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie für den Erwerb der neuen (eigengenutzten) Wohnung einen Kredit aufnehmen, für den als Sicherheit die alte Wohnung herhält, die dann vermietet sein wird. Richtig? Sie wollen die Darlehenszinsen steuerlich irgendwie nutzbar machen.
Bei Darlehenszinsen und Vermietung kommt es auf den Veranlassungszusammenhang zwischen Darlehen und Objekt an, d.h. Sie können bspweise nicht bei mehreren Objekten die Zuordnung eines Kredits von einem zum nächsten einfach ändern.
Hier würde man sagen, dass die Kreditaufnahme und die Beleihung zum Erwerb der neuen, selbstgenutzten Wohnung erfolgt. Dass diese Wohnung fremdvermietet wird, spielt keine Rolle, weil diese Zinsen nicht dafür aufgewendet werden, die Vermietungseinkünfte (aus der alten Wohnung) zu erzielen.
Daher sehe ich in dieser Konstellation keine Möglichkeit, die Zinsen als Werbungskosten unterzubringen, es sei denn, ich hätte den Sachverhalt falsch verstanden. Dann bitte auf jeden Fall noch einmal melden!
Mit bedauernden Grüssen
StB Patrick Färber
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