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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Besteuerung des Kaufs einer landwirtschaftlichen Wiese nach der Teilungsversteigerung

A und B kauften 2011 eine Hofstelle und mehrere Wiesen zu je 1/2.

Eine Wiese und die Grünfläche der Hofstelle wurde offiziel selbst bewirtschaftet.
Durch eine Betriebsnummer und Meldung beim AELF haben A und B Betriebsprämie, Ausgleichszulage und VNP erhalten.

Die anderen Wiesen waren der Vermietung & Verpachtung (V&V) zugeordnet.

Nach 3 Jahren kündigte B die Grundstücksgemeinschaft und beantragte die Teilungsversteigerung (TV) zur Aufhebung der Gemeinschaft. A hat unter anderem eine Wiese der Landwirtschaft (LW) gekauft. Auch dafür musste A nur auf den neu hinzuerworbenen 1/2 Anteil die Grunderwerbsteuer zahlen.

Eine fremde Person hat die Hofstelle gekauft.


1)
Das Finanzamt betrachtet den Kauf der landwirtschaftlichen Fläche durch A nun aber, als ob diese von einem Fremden gekauft worden wäre. Sie möchte den entstandenen Gewinn, den A selbst verursacht hat nun voll besteuern (Der Gewinn ist also nur durch den Kauf \\\"von sich selbst\\\" entstanden!). Ist dies zulässig?


2)
Um die TV zu beantragen muss die GbR vorher gekündigt sein! Fraglich ist nun, ob der Landwirtschaftliche Betrieb damit ebenfalls bereits vor der TV gekündigt wurde?


3)
Nach dem Kauf konnte A die laufenden Förderungen - des Amts für Landwirtschaft (AELF) - nun mit einer neuen eigenen Betriebsnummer ÜBERNEHMEN. Es stellt sich also auch hier die Frage ob es sich um eine Betriebsaufgabe gehandelt hat? Oder ob A nicht doch den Betrieb fortgeführt hat, da die Wiese der wesentliche Bestandteil des landw. Betriebs war?

Welche dieser Betrachtungen ist korrekt und wo ist nun nachzulesen, wie dieser Verkauf steuerlich zu werden ist?

Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Fragen beantworten.

Eine Teilungsversteigerung kann als Zwangvollstreckungsverfahren verstanden werden. Das anzuwendende Recht ist demzufolge auch das Zwangsvollstreckungsrecht.

Der Erlös aus einer Teilungsversteigerung ist unter den Beteiligten entsprechend ihren (Eigentums-) Anteilen zu verteilen. Wenn im vorliegenden Fall A und B zu je 50 % beteiligt waren, wird der Erlös auch hälftig auf die Miteigentümer verteilt. Der Gewinnanteil von 50 % wäre für A dann bei diesem voll zu versteuern.

Eine Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer GbR stehenden Grundstücks kann jeder Gesellschafter erst nach Kündigung der Gesellschaft
beantragen. Diese Regelung gilt im vorliegenden Fall, wenn es sich um Grundstücke des landwirtschaftlichen Betriebs handelt.

Nach dem Sachverhalt hat A die Wiese aus einer Teilungsversteigerung erworben. Es ist zuvor somit von einer Betriebsaufgabe auszugehen. A führt in diesem Fall den bisherigen Betrieb nicht fort.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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Anton Pernitschka

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