Verkauf von Grundstücksrechten
Es geht um ein 1500 m² großes Grundstück, dass gemäß § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt ist.
Ich besitze ein 1/3 Miteigentumsanteil an diesem mit zwei Einfamilienhäusern bebauten Grundstück, verbunden mit Sondereigentum und Sondernutzungsrechten an dem mir zugeordneten Grundstücksanteil und an dem darauf befindlichen Haus.
Auf dem Gesamtgrundstück gibt es auch Teile (Zuweg zu den Häusern), die gemeinschaftlich genutzt werden.
Nun will der andere Eigentümer seinen 2/3 Anteil an einen Bauträger verkaufen, der auf dem zu verkaufenden Grundstücksanteil 2 Doppelhäuser bauen will.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
1. Damit eine Zufahrt zu den neuen Grundstücken der Doppelhäuser errichtet werden kann, sollen:
a) Grundstücksanteile von mir an den derzeitigen Miteigentümer abgegeben werden.
Im Gegenzug erhalte ich von ihm größere (aber strategisch unbedeutendere) Grundstücksanteile und
b) einen Kaufpreis von 50.000 €.
Damit schafft der Miteigentümer die Voraussetzung, seinen (nun mit der Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt neu gestalteten) Anteil an einen Bauträger verkaufen zu können.
2. Der Bauträger wird nach dem Kauf des 2/3-Anteils zum Miteigentümer des Gesamtgrundstücks. Damit er von seinem Anteil mehrere Grundstücksteile weiterverkaufen kann, will er Realteilungen durchführen, denen ich als Miteigentümer zustimmen soll.
Die neu zu errichtende Zufahrt beeinträchtigt natürlich meinen Grundstücksanteil.
Deshalb sind wir uns darüber einig, dass ich außer der Wiederherrichtung der durch Baumaßnahmen beschädigten Flächen einen finanziellen Ausgleich von 100.000 € bekommen soll.
Meinen Grundstücksanteil besitze ich seit 1991.
Muss ich die beiden vorgenannten Beträge versteuern und wenn ja wie?
Gibt es ggf. eine Vertragsgestaltung, die eine Steuerpflicht vermeidet?