Versteuerung des Verkaufsgewinns einer Immobilie bei Wohnsitz in Thailand
Dezember 18, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Ich möchte meine nicht selbst genutzte Eigentumswohnung verkaufen - Kauf im Jahr 2010 in München.
Wenn ich meinen Wohnsitz in Thailand habe, wie muß ich den erzielten Verkaufsgewinn versteuern ?
Spekulationssteuer ? Oder pauschal die 25 % wie bei der beschränkten Steuerpflicht ?
Danke für die Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
ein im Ausland Lebender muss den Gewinn aus der Veräußerung einer deutschen Immobilie in Deutschland vollständig (zuzüglich des Grundfreibetrages) versteuern.
Einen pauschalen Steuersatz gibt es seit Jahren nicht mehr.
Da die Anschaffung und der Verkauf innerhalb von 10 Jahren geschehen, ermitteln Sie den Gewinn aus dem Verkauf bitte, in dem Sie vom Verkaufspreis die Anschaffungskosten (inkl. Notargebühren etc) und die mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten (Makler o.ä.) abziehen. Und dann ist dieser Gewinn der normalen Besteuerung zu unterwerfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
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