Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Wird durch ein Vorkaufsrecht und eine Kaufotion mit festem Kaufpreis Spekulationssteuer ausgelöst?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Doppelhaus vermietet. Beide Mieter möchten nach Ablauf der Spekulationsfrist - das wäre ab dem 01.09.2023 - die gemietete Doppelhaushälfte erwerben. Zur Absicherung der MIeter soll ein befristetes Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen werden. Desweiteren soll den MIetern notariell eine zeitlich limitierte Kaufoption mit fest vereinbartem Kaufpreis (259.000.-) - vom 01.09.2023 bis 01. 11 2023 - eingeräumt werden. Sollte diese Option bis zum 01.11.2023 nicht ausgeübt werden, so läuft sie aus. Ebenfalls wird vereinbart, dass das Vorkaufsrecht im Grundbuch dann gelöscht wird.
Die Miete wird nicht auf den Kaufpreis angerechnet.
Können Sie mir verbindlich beantworten, ob dadurch Spekulationssteuer ausgelöst wird...also ob"...bereits alle Punkte geregelt sind, die in einem Kaufvertrag üblich sind und geregelt werden müssten".
Mit freundlichen Grüßen

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung