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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Sonderwünsche Bauträger bei vermieteter ETW Erhaltungsaufwand oder herstellungsnaher Aufwand

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ETW vom Bauträger erstanden, welche sich momentan noch in der Fertigstellung befindet. Im Anschluss soll die ETW sofort vermietet werden. Die Beurkundung hat bereits stattgefunden.

Nun möchte ich gegen Aufpreis noch Sonderwünsche vom Bauträger ausführen lassen (andere Raumaufteilung, Doppelwaschbecken, Änderung der Elektroleitungen, etc.).

Gelten diese Sonderwünsche als Erhaltungsaufwand und sind demnach sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar oder sind dies herstellungsnahe Aufwendungen und somit nur über die AfA jährlich abzuschreiben?

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen genannte Konstellation (Sonderwünsche) ist nicht unüblich. Diese Kosten müssen Sie steuerlich jedoch als Anschaffungs/Herstellungskosten behandeln, da sie zum "Bauvorgang" dazugehören.
Daher nur über die Gebäude Afa absetzbar.

MfG
StB P. Färber

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StB Patrick Färber