Sonderwünsche Bauträger bei vermieteter ETW Erhaltungsaufwand oder herstellungsnaher Aufwand
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine ETW vom Bauträger erstanden, welche sich momentan noch in der Fertigstellung befindet. Im Anschluss soll die ETW sofort vermietet werden. Die Beurkundung hat bereits stattgefunden.
Nun möchte ich gegen Aufpreis noch Sonderwünsche vom Bauträger ausführen lassen (andere Raumaufteilung, Doppelwaschbecken, Änderung der Elektroleitungen, etc.).
Gelten diese Sonderwünsche als Erhaltungsaufwand und sind demnach sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar oder sind dies herstellungsnahe Aufwendungen und somit nur über die AfA jährlich abzuschreiben?