Übertragung von Immobilien an Kinder
April 27, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Wie verhält es sich mit dem Veräußerungsgewinn wenn ich zu Lebzeiten eine Immobilie auf meine Kinder übertrage die mir noch keine 10 Jahre gehört. Muss in so einem Fall auch Grunderwerbssteuer gezahlt werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragestellung ist nicht eindeutig (Veräußerungsgewinn?? Grunderwerbsteuersteuer?) , daher unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes nur ganz allgemein gültige Aussagen, ohne den Sachverhalt genau zu kennen:
- Eine Schenkung löst nie Grunderwerbsteuer aus.
- Ein Verkauf an Kinder gerader Linie wäre grunderwerbsteuerfrei
- Ein Veräußerungsgewinn in Ihrem Fall wäre nur anzunehmen, wenn Sie die Immobilie in der Zeit zwischen Anschaffung und entgeltlichem Verkauf (weniger 10 Jahre) an die Kinder nicht eigengenutzt gewesen wäre (d.h. an Fremde Dritte vermietet). Bei durchgängiger reiner Eigennutzung spielt die 10-Jahresfrist keine Rolle.
- Wenn Sie gemeint haben, dass die Immobilie an die Kinder geschenkt wird ("übertragen"), dann löst dies ja gar keine Veräußerung aus, die 10-Jahres-Frist läuft für die Erwerber weiter....
Ich hoffe, dass trotz vager Anfrage Klarheit gebracht werden konnte!
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