Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Steuerfrei verkaufen innerhalb 10Jahre Frist Wohnsitz im Ausland Ablauf beim Finanzamt

Die Frage sollte eigentlich in 2 Teilen erscheinen, aber es wird nicht richtig formatiert.

Der erste Teil -- Bestätigung des steuerfreien Verkaufs, der 2. Teil -- Erklärung der Vorgehensweise.
Ich bin Deutsche und wohnhaft seit ungefähr 2007 in Großbritannien, bezahle meine Steuern hier.
Ich habe die Wohnung in Berlin im Oktober 2010 ersteigert. Seitdem bin ich dort angemeldet.
Die Wohnung habe ich selbst genutzt und 2011-12 als Ferienwohnung gelegentlich vermietet. Seit Oktober 2013 wohnt (und ist angemeldet) meine Nichte in der Wohnung. Die Wohnung ist möbliert und meine persönliche Sachen sind darin, ich halte mich dort von Zeit zu Zeit auf, alleine oder mit meiner Familie. Nach einer Steuerberatung verstehe ich so, dass ich die Wohnung am 22.12.2015 steuerfrei verkaufen kann.
Ist das richtig? ( — ich hatte sie zumindest seit dem Einzug meiner Verwandte ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (2015, 2014 und teils 2013), nicht vermietet, die Verwandte hatte nur ein Zimmer bewohnt, nicht die ganze Wohnung. )

Vor 2007 habe ich als Studentin keine Steuern bezahlt, habe aber meine letzte Lohnsteuerkarte 2007 zuletzt geschickt bekommen. Wie gehe ich jetzt mit der Steuererklärung vor?
Warte ich bis das Finanzamt auf mich zu kommt? Muss ich in Deutschland eine Erklärung abgeben (Formular ESt 1 C sowie Anlage SO)? Muss ich beweisen, dass ich die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken benutzt hatte? Wenn ja, wann (vor/nach dem Verkauf, mit der Steuererklaerung) und wie?
Vielen Dank

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Bitte beachten Sie, dass hier lediglich auf die deutsche Einkommensteuer eingegangen werden kann. Steuern in anderen Staaten (z.B. GB) müssten separat geprüft werden.

Im Rahmen der regulären Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften ist vereinfacht gesprochen ein Veräußerungsgewinn der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen.

Sie erfüllen nach Ihrer Beschreibung nicht die 10-jährige Spekulationsfrist.

Der Verkauf verbleibt jedoch steuerfrei, da Sie beginnend mit Oktober 2013 (sofern ich Sie richtig verstehe) die Wohnung selbst genutzt haben. Die Mitnutzung Ihrer Familienangehörigen ist hier unschädlich. Die Nutzung erfolgte ab Oktober 2013 dierkt anschließend und ohne Unterbrechung durch 2014 hindurch bis zum Verkauf in 2015.

Nun zum formalen Vorgehen: Da jeder Grundstücksverkauf dem Finanzamt angezeigt wird empfiehlt es sich, Kontakt zum Lagefinanzamt aufzunehmen und die Situation zu beschreiben. Das weitere Vorgehen ergibt sich dann im Regelfall aus den Wünschen des betreffenden Sachbearbeiters. Bestenfalls ist nichts zu veranlassen, "schlimmstenfalls" werden die entsprechenden Erklärung angefordert.

Wichtig ist natürlich, dass Ihre Sachverhaltsschilderung stimmt.


Ich hoffe Ihre Frage ist damit zufriedenstellend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich

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Experte für Immobilienbesteuerung

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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