Anpassung GV an Vortragswerte
Januar 29, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben ein Problem mit der Gewinnverbuchung. Folgender Sachverhalt: Wir sind eine GmbH, es geht um das Geschäftsjahr 2011.
In der Bilanz zum 31.12.2011 steht per Saldo 31.12. auf dem Konto 0868 = Verlustvortrag z. 31.12.2010 gem. Bescheid aus 2012 der Wert 29.010,00€ Soll, auf dem Konto 1997 = Bilanzgewinn z. 31.12.2010 gem. Gewerbesteuerbescheid aus 2012 der Wert 10.181,00€ Haben. Also praktisch im Jahr 2011 stehen die Werte aus Vortrag 2010, weil die Bescheide erst so spät erstellt wurden. Jetzt kommen die Bescheide vom Finanzamt in 2013 für 2011. Der EB_Vortrag von 2011 nach 2012 wurde so vorgenommen, wie die Konten in 2011 abgeschlossen wurden. Die Bescheide von 2011 stimmen exakt mit der Buchhaltung 2011 überein. Jetzt ergibt sich für 2011 lt. Bescheid ein festgestellter Verlustvortrag per 31.12.2011 von 18.666,00€. (G+V lt. BWA 10.310,60€ + 34,00€ nicht abzgf. BA)
Wie erfolgt nun die richtige Anpassung an den Verlustvortrag in 2011 und wohin bucht man die Differenz aus nicht abzgf. BA? Für den Gewinn aus Gewerbebetrieb 2011 ergibt sich 10.344,00€. Wie paßt man nun den Gewinn an die 10.181,00€ vom Vorjahr an? Bucht man auf den 01.01.2012 oder muß das Jahr 2011 noch einmal eröffnet werden? Bitte mit Angabe der Buchungssätze und genaue Datumsangabe für die jeweilige Buchung. Vielen Dank
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Grundsätzlich einmal die handelsrechtliche Buchungssystematik des Verlustvortrages.
1. Geschäftsjahr:
In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich ein Verlust in Höhe von 100 Euro.
Dieser wird automatisch gezeigt, ohne dass eine Buchung dazu erfolgen muss.
2. Geschäftsjahr:
Es werden alle Konten der Bilanz mit Ihrem Schlusssaldo des Vorjahres als Eröffnungsbilanzwert gebucht (Buchungsdatum 1.1.).
Aktivposten an 9000 (Saldenvorträge - Sachkonten)
9000 (Saldenvorträge - Sachkonten) an Passivposten
Debitoren an 9008
9009 an Kreditoren
Der Verlust des Vorjahres wird auch gegen 9000 gebucht:
868 an 9000 zum 1.1.
Im zweiten Geschäftsjahr entsteht ein Gewinn an in Höhe von 200 Euro.
In der Bilanz wird gezeigt: Verlustvortrag - 100 und Jahresüberschuss + 200
3. Geschäftsjahr:
Aktivposten an 9000 (Saldenvorträge - Sachkonten)
9000 (Saldenvorträge - Sachkonten) an Passivposten
Debitoren an 9008
9009 an Kreditoren
Verlustvortrag aus 1. Geschäftsjahr
868 an 9000 in Höhe von 100 zum 1.1.
Gewinn aus 2. Geschäftsjahr
9000 an 868 in Höhe von 100 zum 1.1.
9000 an 860 in Höhe von 100 zum 1.1.
In der Summe müssen die Konten 9000 + 9008 + 9009 immer Null ergeben.
Die Buchung des Gewinn- oder Verlustvortrages hat nichts mit Ihren Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheiden zu tun.
Die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gibt es nur steuerrechtlich, die außerhalb der Buchhaltung in der Steuererklärung anzugeben sind. Handelsrechtlich bleiben diese Ausgaben betrieblich verursacht, es erfolgen hierzu keine Buchungen.
Für Fragen und weiterer Hilfe stehe ich Ihnen per Email gerne zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de
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