IAB betriebliche Nutzung bei zwei Betrieben
Juni 15, 2018 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Ich habe eine Frage zur mindestens 90% betrieblichen Nutzung eines PKW beim Investitionsabzugsbetrag:
Es gibt einen Unternehmer, der PKW wird für zwei Gewerbebetriebe genutzt, Fahrtenbuch wird geführt.
Wird die 90%ige Nutzung getrennt betrachtet oder gilt die gesamte Nutzung in beiden Betrieben? Müssen in der Fibu die Kosten getrennt gebucht werden (nach Nutzungsanteil) oder kann der PKW einem Betrieb zugeordnet werden?
Danke und freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frageinen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Investitionsabzugsbetrag stellt eine betriebsbezogene, nicht personenbezogene Begünstigung dar. Unterhält ein Steuerpflichtiger mehrere Betriebe, ist für jeden Betrieb gesondert zu prüfen, ob die Grenzen des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG eingehalten werden. Es gilt der allgemeine ertragsteuerrechtliche Betriebsbegriff. Unterhält der Steuerpflichtige mehrere Betriebe, muss das betreffende WG in einem der Betriebe zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden; die Nutzung in einem anderen Betrieb gilt demgegenüber als außerbetriebliche Nutzung.(vgl. Bartone in Korn, EStG-Kommentar, vgl. auch BFH v. 22.8.2012, X R 21/09, BStBl II 2014, 447).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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