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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Sonderabschreibung Photovoltaikanlage

Habe im Nov. 2009 eine Photovoltaikanlage Netto 220000€ (ohne Montage) gekauft. Kann ich fürs Jahr 2010 (EÜR) eine Sonderabschreibung von 20% in Anspruch nehmen? Bei der vorläufigen Festsetzung steht sie mit 5% linear (12500€) in der AfA. Soll ich Einspruch einlegen!

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie können die Sonderabschreibungen nur geltend machen, wenn die Photovoltaikanlage im Rahmen eines Gewerbebetriebes betrieben wird. Mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage, mit der Sie Einnahmen erzielen, erfüllen Sie grundsätzlich die notwendigen Voraussetzungen für einen Gewerbebtrieb.

Die Sonderabschreibungen wird jedoch nur auf Antrag und in der beantragten Höhe gewährt. Dies muss dem Finanzamt in der Gewinnermittlung und dem Anlagespiegel mitgeteilt werden.

Im Jahr der Anschaffung eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes oder in einem der vier Folgejahre nach der Anschaffung können kleinere und mittlere Unternehmen insgesamt 20% der Kaufsumme in einer Sonderabschreibung geltend machen. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Verteilung der 20% frei gewählt werden.

Wenn Sie die Sonderabschreibung nicht bereits 2009 geltend gemacht haben, steht eine Berücksichtigung im Jahr 2010 nichts im Wege. Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch einlegen und die Sonderabschreibungen nachträglich beantragen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

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