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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

gewillkürtes Betriebsvermögen

Hallo,
Ich bin eingetragener Kaufmann und führe meinen Verlag als Einzelunternehmen. Zur Verstärkung des Betriebskapitals möchte ich gerne physisches Gold als gewillkürtes Betriebsvermögen kaufen und in einem Banktresor hinterlegen. (Buchung als Wertpapier des Anlagevermögens 0900 SKR04)
1. Fällt diese Anschaffung auch unter den Investitionsabzugsbetrag?
2. Ist dies steuerrechtlich korrekt und für einen Einzelunternehmer möglich?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wander

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Der Investitionsabzugsbetrag kann nur für zukünftige beweglich und abnutzbare Wirtschaftsgüter gebildet werden. Da das Gold kein abnutzbares Wirtschaftsgut ist (keine jährliche Abschreibung) kann dafür kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.

Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Matthias Wander