Kleinunternehmer
Juni 27, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Hallo,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen bzw. Klärung folgenden Sachverhalts:
ich bin seit 01.2008 Kleinunternehmer laut Steuererklärung & EÜR
der Umsatz war 2008- 2011 unter 17500 € geblieben.
2008 unter 17500 € Kleinunternehmer
2009 unter 17500 € Kleinunternehmer
2110 unter 17500 € Kleinunternehmer
2011 unter 17500 € Kleinunternehmer
2012 unter 50000 € Kleinunternehmer
was ist 2013
In 2012 wird der Umsatz unter 50000 € bleiben, aber im Juli 2012 wird der Umsatz schon 21000 € betragen, muss ich dem Finanzamt dass jetzt schon ankündigen?
und wie verfahre ich ohne Steuerberater im Jahr 2013 .
kann ich und als was kann ich Hof- und Wegbefestigung absetzen ( sonstige betribl. Ausgaben )
ich danke im Voraus für ihre Bemühungen und erwarte Ihre Antwort
mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmer-Regelung sind der Umsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 € nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 € voraussichtlich nicht übersteigen. In 2013 werden diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Sie werden in 2013 kein Kleinunternehmer i.S.d. §19 UStG sein.
Sie sollen dem Finanzamt diesen Sachverhalt mitteilen und erklären, welches Besteuerungsverfahren (Ist- oder Soll-Besteuerung) Sie wählen. Sie werden eine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten, in der Ihnen mitgeteilt werden, was Sie umsatzsteuerlich verfahrensmäß zu tun haben. Sie sollen in 2013 die USt nach §14 UStG gesondert in der Rechnung auszuweisen und Meldungen / USt-Zahlungen an Finanzamt termingerecht durchführen.
Wird durch Hof- und Wegbefestigung im Betriebsgeländer neue Außenanlage hergestellt, handelt es sich dabei um Herstellungskosten für Außenanlage. Die Kosten werden auf das Konto "Außenanlagen" gebucht und über gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag gehört zu betrieblichen Ausgaben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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