Verrechnung Verlustvortrag mit Veräußerungsgewinn möglich?
September 20, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Ich verfüge zum 31.12.2013 über einen verbleibenden Verlustvortrag gemäß § 10d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung.
Kann ich diesen Verlustvortrag in 5 Jahren verwenden, um ihn mit einem Veräußerungsgewinn aus \\\"Sonstigen Einkünften\\\" nach § 22 Ziffer 3 EStG bzw. § 22 Ziffer 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG zu verrechnen?
Ergänzender Hinweis: Der Verlustvortrag stammt aus einem geschlossenen Immobilienfonds. Der Veräußerungsgewinn würde aus dem Rückkauf von Seecontainern nach Ablauf einer 5-jährigen Vermietung stammen.
sehr geehrter Fragesteller,
ohne die genauen Umstände Ihrer Seecontainer zu kennen,
ist eine Beantwortung schwierig.
Da ich davon ausgehe, dass es sich bei der Vermietung der
Seecontainer und deren „Rückkauf“ wohl um ein
„Steuer-Spar-Modell“ handelt, würde der entstehende
Veräußerungsgewinn ja ähnliche Qualität haben wie die
Verluste aus dem Immobilienfonds.
Deshalb sehe ich – mit den mir vorliegenden Angaben –
kein Problem in der Verrechnung des Veräußerungsgewinnes
mit den Verlustvorträgen.
Ich hoffe Ihnen insoweit geholfen zu haben
und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
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