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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Berichtigung Aktivierung der Leasingsonderzahlung

Hallo, meine Leasingsonderzahlung mit 9000€ wurde 2011 bei der Einnahmeüberschussrechnung (umsatzsteuerbefreit) aktiviert und auf die Nutzungsdauer des PKW abgeschrieben. Für 2012 und die Folgejahre möchte ich das jetzt korrigieren. Wie muss ich vorgehen?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Gemäß § 11 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Eine Ausnahme besteht, wenn Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren geleistet werden; ich nehme aber an, dass die Leasinglaufzeit weniger als 5 Jahre beträgt.

Sollte der Einkommensteuerbescheid 2011 nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (§ 164 AO) oder sonst durch einen Einspruch noch offen gehalten worden sein, ist er bestandskräftig. Es bliebe nur der Versuch, über § 173 AO (nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen) den Bescheid ändern zu lassen. Hier gibt es aber das Problem des \"groben Verschuldens\", also, ob die Tatsache des vollen Abzugs der Leasingsonderzahlung im Jahr 2011 -theoretisch- bekannt war oder sein musste.
Sollte die Einkommensteuererklärung 2011 nicht durch einen Angehörigen der
steuerberatenden Berufe erstellt worden sein sondern von Ihnen selbst, könnte das Finanzamt unter Umständen zustimmen.

Wenn Sie weitere ausführliche Beratung auf Honorarbasis hierzu wünschen, kontaktieren Sie mich unter stb-becker@arcor.de.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

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35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

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