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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

steuerbefreite Bareinnahme verbuchen

Guten Tag, ich arbeite u.a. für eine Verbraucherschutzorganisation.
Bei der Vor-Ort-Beratung erhalte ich vom Kunden X€ Bar als Zuzahlung (Eigenbetrag). Dieser ist steuerbefreit. Normalerweise würde ich diese X€ als „durchlaufender Posten“ buchen und an die Organisation weiterleiten. Um Aufwand zu vermeiden soll ich die X€ behalten und ziehe sie in meiner Rechnung an die Organisation ab. Ich erhalte also Geld vom Kunden, dass ich behalte (Einnahme) und den Rest von der Verbraucherschutzorganisation (die aus Bundesmitteln dann meine Rechnung bezahlt bekommt).

Frage: Wie verbuche ich diese X€ in der EÜR (Buchungssatz). Meine Eigene Lösung wäre die Einnahme an Konto 8100, „sonstige Steuerfreie Umsätze“ zu buchen. Hätte den Vorteil, dass ich keine Steuer rechtswidrig buche und die 30€ am Jahresende mit meinem Individualsteuersatz ordnungsgemäß dem Fiskus zur Versteuerung nachweise. Lösung? Besten Dank!!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich ist Ihr Vorschlag der Verbuchung in Ordnung, da Sie am Ende ja den gleichen Betrag versteuern (so, wie wenn Sie das Geld an die Organisation weiterleiten und diese dann Ihre Rechnung vollständig zahlt). Unter der Voraussetzung, dass Ihre Leistungen gegenüber der Organistion auch umsatzsteuerbefreit ist, können Sie den Betrag an 8100 buchen (z.B. Privatentnahme an 8100).

Sollte Ihre Leistung gegenüber der Organisation allerdings umsatzsteuerpflichtig sein, so müssten Sie natürlich an 8400 oder ähnlich buchen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne mit Ihrer Rückfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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