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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Erwirtschaftete Einnahmen über Paypal

Sehr geehrte/r Steuerberater/in,

ich bin (noch) steuerrechtlich Kleinunternehmer und arbeite in der Tontechnik- und Medienbranche.
Es gibt ein Freelancer-Portal in den U.S.A. bei welchem ich angemeldet bin und Jobs vermittelt bekomme.
Die Bezahlung läuft über Paypal. Hierzu würde ich gerne wissen wie ich die Einnahmen korrekt in meine Buchhaltung einpflege.

Funktionsweise Freelancer-Portal:
Über das Portal können Firmen und Privatpersonen einen Tontechniker für diverse Dienstleistungen suchen und finden (z.Bsp. Sound Design für einen Werbespot). Als Premium User dieses Portals kann man auch diese Firmen/Privatpersonen direkt auf ein Jobangebot anschreiben und ein Angebot erstellen.

Die Bezahlung läuft über Paypal: 
Der Kunde zahlt an das Portal - das Portal behält diverse Gebühren ein und überweist das Geld anschließend an meinen Paypal Account. Von dort kann ich das Geld dann auf mein Geschäftsbankkonto überweisen (nach Abzug weiterer Gebühren seitens Paypal für den Erhalt des Geldes).

Nun zur eigentlichen Frage: ich stelle hierfür dem Kunden ja keine übliche Rechnung, da er einer Zahlungsaufforderung des Portals nachkommt.
Und das Portal überweist mir das Geld per Paypal ebenso ohne Zahlungsaufforderung, da es sich quasi um ein bereits erwirtschaftetes Guthaben handelt welches mir zusteht.
Kann ich dieses generierte Einkommen so behandeln wie das Einkommen von der GEMA bzw. AKM? Dieses Einkommen rechne ich einfach zu meinen Einnahmen dazu.

-> ich rechne also jegliche Summen die ich von diesem Portal auf meinen Paypal Account gutgeschrieben bekommen habe (minus der Gebühr von Paypal) zusammen und addiere dann diesen Betrag zu meinem Umsatz dazu?

Als Beleg dient mir ein Ausdruck meiner Transaktionen von Paypal.
Es gibt dann halt keine üblichen Rechnungen mit fortlaufender Rechnungsnummer für diese Dienstleistungen; vgl. bei erwirtschaftetem Geld von GEMA/AKM.

Wäre dies die richtige Vorgehensweise?

Dazu möchte ich erwähnen, dass sämtliche Honorare auf diesem Portal in US Dollar vereinbart und bezahlt werden. Die Umrechnung in Euro erfolgt sobald der Betrag in meinem Paypal Account gutgeschrieben wurde.

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Die von Ihnen dargestellte Vorgehensweise ist fast korrekt. Bitte beachten Sie, dass Sie als Umsatz den tatsächlichen Umsatz (also vor Abzug diverser Gebühren) ansetzen. Die Gebühren sind dann wiederum Kosten.

Ertragsteuerlich macht dies keinen Unterschied. Für die Fragestellung der Umsatzhöhe (Kleinunternehmerregelung) jedoch schon.

Als Beleg sollten Sie neben den Paypal-Unterlagen auch die Korrespondenz mit Ihrem Portal aufheben.

Zu guter letzt währen die Umsätze noch in Euro umzurechnen und eventuelle Kursschwankungen zwischen Verdienst und Auszahlung separat zu buchen. Da sich diese Kursschwankungen vermutlich im einstelligen Eurobereich (in Summe) bewegen würde ich hierauf allerdings aus Vereinfachungsgründen verzichten. Hier wäre natürlich zumindest theoretisch eine \"Streitgrundlage\" mit einem Betriebsprüfer gegeben.

Ich hoffe Ihre Fragen sind damit soweit möglich beantwortet.


Viele Grüße
Tobias Heinrich
Steuerberater

Gerne stehe ich Ihnen natürlich für eine weitere Beratung zur Verfügung.

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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