Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Vorsteuer Betriebsausgaben bei Wohn und Geschäftshaus geltend machen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe ein Gewerbe im IT Bereich und habe mir jetzt ein Wohn und Geschäftshaus bauen lassen. Dieses Haus ist voll vernetzt (KNX System) und soll gleichzeitig auch als Demo Haus für mein Gewerbe genutzt werden. Das Haus ist 160qm groß. Meine Frage lautet daher wie viel kann ich von der Vorsteuer und den mir entstandenen Kosten beim Finanzamt als Betriebsausgabe geltend machen und welche Nachteile könnten mir dabei entstehen ?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Antwort, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Grundsätzlich können Sie alle Kosten steuermindernd geltend machen, die in Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe angefallen sind. Gleiches gilt für die Vorsteuer.

Sie haben hier ein sogenanntes gemischt genutztes Wirtschaftsgut angeschafft. Von daher müssen Sie die Baukosten in einem angemessenen Verhältnis auf den Privatbereich (also die Wohnung) und das Gewerbe aufteilen.

Normalerweise ist der Aufteilungsschlüssel einfach: Sie nehmen die Gesamtfläche und ermitteln den Anteil an Wohn- und Gewerbefläche. Die Kosten multiplizieren Sie mit dem Anteil der Gewerbefläche und haben so den Anteil der abzugsfähigen Kosten ermittelt.

In Ihrem Fall ist das vermutlich nicht ganz sachgerecht. Aus der Ferne würde ich im ersten Schritt raten, die Kosten für die Vernetzung des Hauses aus der Gesamtsumme der Kosten herauszurechnen. Im 2. Schritt ermitteln Sie dann die abzugsfähigen Anteil aus den Restkosten wie oben beschrieben.
Im 3. Schritt addieren Sie die Kosten der Vernetzung hinaus und haben die abzugsfähigen Kosten ermittelt.

Es entstehen Ihnen daraus erst einmal keine Nachteile, nur wenn Sie das Haus verkaufen, müssen Sie die Aufteilung des Verkaufserlöses auch so vornehmen und mit dem Restbuchwert des Gewerbeanteils vergleichen. Wenn dabei ein Gewinn entsteht, ist der steuerpflichtig.

Eine weitere Anmerkung: Ihr Fall wird beim Finanzamt meiner Meinung nach nicht einfach durchlaufen. Man wird sich da auf den Standpunkt stellen, dass die Kosten falsch zwischen Privat- und Gewerbeanteil aufgeteilt worden sind (natürlich zu Ihren Lasten!). Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Steuerberater vor Ort detaillierter beraten zu lassen, als das über eine Internetplattform möglich ist. Sie müssen hier eine Dokumentation vorlegen, die die Aufteilung für das Finanzamt unangreifbar macht und das halte ich für einen steuerlichen Laien für eine schwierige Aufgabe.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Oliver Burchardt