Silber bei estg 4 abs3 rechner
Februar 2, 2015 | 49,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Hallo,
ich hätte folgende Frage...
Eckdaten:
Einzelunternehmen Gewerbe für Betriebswirtschaftliche Beratung
§4 abs 3 Rechner
In 2011 wurden Silbermünzen für 20.000 Euro gekauft und als Ware (Aufwand-Gewinnminderndt) verbucht gewillkürtes BV (Wirtschaftskrise in 2008/Absicherung des Einzelunternehmens/förderung des Betriebes/schaffung einer Liquiditätsreserve)
Es gibt nun eine Betriebsprüfung.
Im Erlass BMF 20.6.2012, BMF-010203/0268-VI/6/2012 ist geregelt das das Zufluss/Abflussprinzip für solche nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter nur bis 31.03.12 gilt. Somit aus meiner sicht o.k.
Sehen Sie das genauso? Was fällt Ihnen zur Dokumentation gegenüber der Betriebsprüferin noch ein? Die Unterlagen sind noch nicht verschickt.
Danke für eine kurze Info.
mfg
sehr geehrter Fragesteller,
so wie Sie den Vorgang darstellen, ist es diskutabel.
Zur Absicherung des Einzelunternehmens/förderung des Betriebes/schaffung einer Liquiditätsreserve
würde man das Silber wohl eher als Anlagevermögen betrachten und nicht
als Ware ( - Ware passt irgendwie nicht zum Gegenstand des Unternehmens).
Sofern allerdings der Kauf der Silbermünzen in der laufenden Buchhaltung zeitnah und ohne einen Hinweis auf die gewünschte Steuerersparnis gebucht wurde, kann mit dem Betriebsprüfer offen diskutiert werden, ob es sich bei den Münzen evtl. um eine kurzfristige Geldanlage gehandelt hat, die später in eine langfristigere Absicherung des Betriebes geändert werden sollte.
Aus heutiger Sicht würde ich die Fragen der Betriebsprüfung abwarten und darauf dann situationsbedingt antworten.
Einen Hinweis auf vorsätzliche Steuerhinterziehung sollte die Betriebsprüfung aber nicht erkennen, da es sich ja um einen betrieblich veranlassten Vorgang handelt. Allerdings steht zu vermuten, dass die Betriebsprüfung genau aus diesem Grund angesetzt wurde, da in einem Beratungsunternehmen selten „Waren“ angeschafft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de
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