DISPO nach Geschäftsaufgaben
September 27, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Wir hatten ein Gewerbe und ihm rahmen des Gewerbebetriebes hatte uns die Bank auf unserem Geschäftskonto anstelle eines Darlehens einen Dispo eingetragen. Als das Gewerbe beendet war hat der Dispo noch einen negativen Betrag, den wir monatlich Privat zurückzahlen. Können diese Kosten bei der Einkommensteuerklärung als Verlust aus dem Gewerbebetrieb geltend gemacht werden? Wenn ja, wie wird dies bei der EÜR korrekt gebucht? Ein Konto für das Darlehen mit dem Vortrag und dann Einzahlung von wo?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei der Rückzahlung des Dispo-Kredites handelt es sich ja nur um die Tilgung eines Darlehens, das durch bestimmte Ausgaben entstanden ist. Soweit es durch Betriebsausgaben entstanden ist, sind diese Kosten ja schon in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Die reine Darlehenstilgung ist keine Betriebsausgabe.
Meines Erachtens können Sie aber die Dispo-Zinsen, die noch lfd. anfallen, im jeweiligen Jahr als nachträgliche Betriebsausgaben (\"Schuldzinsen\") ansetzen, sofern der Dispo durch Betriebsausgaben entstanden ist und nicht mehr für Privatentnahmen genutzt wird..
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?