Leasingfahzeug privat übernehmen
Oktober 16, 2012 | 50,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Hallo,
Ich bin selbstständig und fahre einen geleasten Firmenwagen mit über 50% geschäftlicher Nutzung (gewillkürtes Betriebsvermögen) Abrechnung erfolgt nach 1% Reglung.
Die Leasing hat eine Dauer von 4 Jahren und läuft nächstes Jahr aus.
Würde am Ende der Leasing gerne das Fahrzeug zum Restwert privat übernehmen und anschließend als Teil einer Anzahlung für ein neues Leasingfahrzeug (anderer Händler und Marke) einsetzen. Möchte das Fahrzeug nur ungern über Rechnung an den nächsten Händler verkaufen...
Für die Sonderzahlung des neuen Fahrzeuges ist die Buchung klar (Privateinlage an Leasingaufwand)
Welche Ein- und Ausgabebuchungen sind bei der privaten Übernahme in der EÜR (nicht bilanzierendes Einzelunternehmen) duchzuführen ?
Vielen Dank !
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Sie müssen zunächst prüfen, ob das Eigentum am Leasingwagen durch den Leasingvertrag auf Sie (Ihre Firma) übertragen wurde. Sind Sie durch den Leasingvertrag nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingwagens geworden, bleibt das Eigentum des Leasingwagens weiter bei der Leasinggesellschaft. Was zu Ihrem Betriebsvermögen zugeordnet wurde, ist das Nutzungsrecht an Leasingwagen, wodurch Sie die Leasingkosten als Betriebsausgaben abziehen konnten. Nach Ablauf des Leasingvertrags geht der Leasingwagen zurück zur Leasinggesellschaft. Ab dem Zeitpunkt können Sie auch privat den Wagen von Leasinggesellschaft kaufen. Zu beachten ist, wenn Sie den Wagen unmittelbar wieder privat an zweiten Handler verkaufen, kommt steuerliche Erfassung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in betracht.
Wenn das wirtschaftliche Eigentum an Leasingwagen durch Leasingvertrag übertragen wurde, dann gehört der Wagen zu Ihrem Betriebsvermögen. Überführung des Wagens in Privatvermögen ist steuerlich zu erfassen: Sie müssen Verkehrswert zum Entnahmenszeitpunkt als Einnahme buchen und den Restbuchwert (ggfs. zzgl. Schlusszahlung) als Ausgaben buchen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
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