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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Veräußerung Firmen PKW

Guten Tag!
Ich habe mir am 1. 11.2012 einen Firmen-PKW angeschafft.
Listenpreis: 18.038 €
Anschaffungspreis (netto): 11.512,61 €
19 % Mwst: 2187,39 €
Bruttopreis: 13.700 €
Die Firma soll zum 31. 12. 2014 aufgelöst und der Firmen-PKW verkauft werden.
Die Mwst (2.187,39 €) ist im Jahre 2012 gegengerechnet worden (Mwst/Vorsteuer).
In den Jahren 2012-2014 habe ich insgesamt 4.157,33 € abgeschrieben.
Restwert des Firmen PKWS (netto) am 31. 12. 2014: 7.355,28 €
Ich beabsichtige das Auto zum 31. 12. 2014 für 7.000 € (netto) zu veräußern.
Muss ich nur die MwST (19 % von 7.000 €) = 1.330 € als Einnahme versteuern oder muss sonst noch etwas beachtet werden?

Abschreibung Firmen-PKW Skoda Roomster VG OD 1
Listenpreis: 18.038,00 €
Nutzungsdauer: 6 Jahre

AFA
Dat.Anschaffung Netto-Preis Mwst Bruttopreis AFA 2012 AFA 2013 AFA 2014 2012-2104
01.11.2012 11.512,61 € 2.187,39 € 13.700,00 € 319,79 € 1.918,77 € 1.918,77 € 4.157,33 €



StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Veräußerung des Betriebsfahrzeugs aus dem Unternehmensvermögen ist umsatzsteuerpflichtig. Bei einer Veräußerung für brutto 8.330 € haben Sie, wie Sie richtig schildern, 1.330 € USt an das Finanzamt abzuführen.

Außerdem unterliegt die Veräußerung des Betriebsfahrzeugs aus dem Betriebsvermögen der Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer. Zur Besteuerung kommt der Veräußerungserlös von netto 7.000 € abzgl. des Buchwerts zum Zeitpunkt der Veräußerung (31.12.2014):

7.000 € ./. 7.355,28 € (11.512,61 abzgl. AfA 2012 bis 2014) = -355,28 €

In diesem Fall kommt es zum Verlust, der sich steuermindernd auswirkt.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

Kanzleiinformation:

Steffen Becker,
Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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