Schuldzinsen absetzen
Februar 27, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Kann ich im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechung (oder auch auf anderem Weg) die Schuldzinsen für unsere Immobilie von der Steuer absetzen, bzw. den Teil, der das Gewerbe betrifft?
Wir haben als Kleinunternehmer ein Gewerbe im eigenen Haus, das 60qm Platz einnimmt. Die Gesamtwohnfläche beträgt 200qm, von denen 30qm vermietet sind. Die Zinsen für den vermieteten Teil kann ich absetzen, das weiß ich schon.
Das müßte doch auch für das Gewerbe möglich sein oder täusche ich mich da?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Sie die Immobilie besitzen und auch die Schuldzinsen tragen. Soweit die Fläche für Ihren Gewerbebetrieb zwingend notwendig ist, stellt dieser Teil der Immobilie notwendiges Betriebsvermögen Ihres Gewerbes dar. Die durch diesen Teil der Immobilie veranlassten Schuldzinsen sind abzugsfähige Betriebsausgaben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
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