Kilometerpauschale bei Selbstständigen ohne eigenen PKW
Juli 1, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich bin selbstständig und fahre ca. zweimal im Monat mit dem Zug zu einer Besprechung (200 km einfach).
Ich habe kein eigenes Auto.
Kann ich die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € in Anspruch nehmen, auch wenn ich mit dem Zug gefahren bin?
Kann ich die Kilometerpauschale in Anspruch nehmen, wenn ich mit dem Auto eines Bekannten fahre? Wie muss ich das nachweisen?
Danke schon mal für die Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Wenn Sie mit der Bahn zur Besprechung fahren, können Sie die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € nicht in Anspruch, denn der Ansatz pauschaler Kilometersätze ist nur für private Beförderungsmittel zulässig (R 4.12 Abs. 2 Satz 2 EStR). Wenn Sie kostenlos mit einem Fahrzeug Ihres Bekannten zur Besprechung fahren, trägt dann Ihr Bekannter Kosten, die durch Ihre Einkünfteerzielung veranlasst sind. Die Kosten können als so genannter Drittaufwand nicht Ihre Betriebsausgaben sein (H 4.7 [Drittaufwand] EStH). In diesem Fall können Sie die Kilometerpauschale auch nicht in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
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