Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibung auf Geschäftswert

Sehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmer A hat von Unternehmer B eine Pension gekauft, zum Wert von 34.990,00€. Es liegt eine Geschäftsveräußerung vor, lt. KV. Mit dem KP wurde das gesamte Inventar von B gekauft. Dazu gibt es eine Inventarliste. Also genau so viel, wie das Inventar wert war, zum Stichtag, so war auch der KP, ohne Ust. Wie muß A nun abschreiben und buchen? Wie muß A auch buchen, wenn vom Inventar im Laufe der Zeit etwas kapputt geht bzw. ausrangiert wird? (A hat auch in bar Geld eingelegt und entnommen. Alles ist im Kapital enthalten und gebucht: 60.000,00€ an Kapital, was eingelegt wurde. Spielt das Kapital eine Rolle beim Buchen der Abschreibung des Firmenwertes?)
Danke für Ihre Antwort im Voraus
M.Förster

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Gemäß der Sachverhaltsschilderung ist A ein Einzelunternehmer und der Kaufpreis der Pension entspricht dem Marktwert der übernommenen Wirtschaftsgüter. Offenbar wurde kein Aufpreis für einen Firmenwert bezahlt. So kann A keine Abschreibung für einen Firmenwert vornehmen, denn Abschreibungen wären nur für den entgeltlich erworbenen Firmenwert zulässig.

A muss zum Übernahmestichtag den Kaufpreis auf einzelnen gekauften Wirtschaftsgütern laut Inventarliste verteilen. Dadurch erhält A die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter. Diese Anschaffungskosten sind über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibung bucht A als Betriebsausgabe: also Afa an Betriebsausstattung.

Wenn ein Wirtschaftsgut kapputt geht oder ausrangiert wird, hat A den Restbuchwert dieses Wirtschaftsguts als Betriebsausgabe zu erfassen: also sonstiger Betriebsaufwand an Betriebsausstattung.

Wird die Einlage von 60.000 EUR in Bar geleistet, so bucht A: Kasse an Privateinlage (Eigenkapital). Die Entnahme bucht A: Privatentnahme an Kasse. Grundsätzlich spielt das Kapital beim Buchen der Abschreibung des Firmenwertes keine Rolle. Aber in Ihrem Fall besteht auch kein abschreibungsfähiger Firmenwert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Dr. Yanqiong Bolik

Dr. Yanqiong Bolik

Stuttgart

Einkommensteuerberatung
Beratung für GmbH, UG, und Co. KG,
Vertragsgestaltung für Gesellschafter,
Ermittelung von Unternehmenswert und Grundstückswert,
Finanzbuchführung,
Lohnbuchführung,
Jahresabschluss,
Steuererklärungen,
Vertretung vor dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten.

vollständiges Profil