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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

zwingend Steuerbüro?

Ich habe eine Frage: muss meine einnahme überschuss rechnung zwingend von einem Steuerberater gemacht werden? Die Buchführung erledigt eine Buchführungshilfe gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG. Ich frage deshalb weil jetzt eine Umsatzsteuerprüfung stattfand und der Finanzbeamte das so sagte. Bisher haben wir diesen Abschluss nämlich selbst gemacht. MfG

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Als Steuerpflichtiger mit Gewinneinkünften sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung -und damit einhergehend die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)- abzugeben (§ 25 EStG) und damit auch selbstverständlich berechtigt, die Einkommensteuererklärung einschl. EÜR selbst zu erstellen. Eine Pflicht, diese durch einen Steuerberater erstellen zu lassen, besteht nicht. Wenn Sie jedoch die EÜR von einem Dritten erstellen lassen, sind dazu nur Personen, die in § 3 StBerG genannt sind, befugt:

"Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:

1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
2. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 und 4 genannten Personen sind,
3. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften."

Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter.


Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

stb-becker@arcor.de

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

StB Steffen Becker

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Dillenburg

Kanzleiinformation:

Steffen Becker,
Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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