zwingend Steuerbüro?
März 5, 2013 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Ich habe eine Frage: muss meine einnahme überschuss rechnung zwingend von einem Steuerberater gemacht werden? Die Buchführung erledigt eine Buchführungshilfe gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG. Ich frage deshalb weil jetzt eine Umsatzsteuerprüfung stattfand und der Finanzbeamte das so sagte. Bisher haben wir diesen Abschluss nämlich selbst gemacht. MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als Steuerpflichtiger mit Gewinneinkünften sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung -und damit einhergehend die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)- abzugeben (§ 25 EStG) und damit auch selbstverständlich berechtigt, die Einkommensteuererklärung einschl. EÜR selbst zu erstellen. Eine Pflicht, diese durch einen Steuerberater erstellen zu lassen, besteht nicht. Wenn Sie jedoch die EÜR von einem Dritten erstellen lassen, sind dazu nur Personen, die in § 3 StBerG genannt sind, befugt:
"Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:
1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
2. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 und 4 genannten Personen sind,
3. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften."
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
stb-becker@arcor.de
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