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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibung Sachspende

Ich bin selbständige Markthändlerin und habe im Laufe der Jahre Warenreste bzw. Einzelstücke, weil Größen fehlen, die Ware bei Kunden nicht gut ankam usw. angehäuft. Nun dachte ich an eine Spende an die AWO z.B. Da es sich aber um sehr viel Ware handelt, wir haben inzwischen sogar ein Lager dafür, möchte und muss ich das irgendwie belegen. Ich mache meine Kasse mit Lexware, gibt es einen Buchungssatz dafür oder genügt ein Beleg der Awo über z.B. 80 Mützen, 50 Paar Handschuhe, 120 Bund Socken? Und was mache ich dann mit dem Beleg? Wir möchten die Qualität des Sortimentes erhöhen und es muss alles raus, was dem neuen Standard nicht entspricht.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Es handelt sich in Ihrem Falle um Sachspenden die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5ff. EStG mit dem Buchwert als Entnahme anzusetzen sind.

Wenn Sie den Kontenrahmen SKR03 verwenden, müssen Sie wie folgt buchen:

Konto 1840(Spenden) im Soll

an

Konto 3000 (Wareneinkauf) im Haben
Konto 1775 (Umsatzsteuer) im Haben

Verwenden Sie für den Wareneinkauf automatische Konten, dann buchen Sie den Bruttobetrag im Haben an 3300 oder 3400, das Programm rechnet die Umsatzsteuer automatisch heraus.

Sie müssen eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen, im Gegenzug erhalten Sie dann eine Spendenbescheinigung anstelle der Bezahlung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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