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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Fahrzeug AfA und Gewinnminderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine grundsätzliche Verständnisfrage zum Thema Gewinnminderung und Fahrzeugabschreibung.

Fall: Fahrzeugkauf 80.000 Euro (LKW)
AfA laut Tabelle 6 Jahre linear

Nach meinem Verständnis ist die jährliche Abschreibung eine Form dem erfolgten Wertverlustes durch Gebrauch, steuerlich (gewinnmindernd) gerecht zu werden. Also wird in diesem Fall der Wert des LKW um 1/6 pro Jahr in der Bilanz gemindernd. Das soll ja aber lediglich den Wertverlust darstellen.
Das Fahrzeug wird über 5 Jahre finanziert, somit ist also die jährliche Belastung der Raten höher als der Abschreibungsbetrag. Weil ich die AfA nicht ändern kann, stehe ich mich ja im Prinzip die ersten fünf Jahre der Nutzung schlechter, als wenn ich die monatlichen Raten als "normale Betriebsausgaben" verbuchen würde. Das kann doch eigentlich nicht Sinn der Sache sein. Es ist ja nichts anderes, als wenn ich die 80000 Euro gewinnmindernd sofort geltend machen würde, nur eben auf die 6 Jahre verteilt. Im Endeffekt ist doch die Abschreibung dann keine steuerliche Erleichterung, sondern eher eine "Behinderung". Wenn ich die 80000 Euro als Verlustvortrag vor mir her schieben könnte, bliebe mir in den ersten Jahren ja wesentlich mehr finanzieller Spielraum für Investitionen, als bei der Verteilung über 6 jahre. Hab ich da einen Denkfehler?

MfG

U. Ponten

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Im Steuerrecht wird die Abschreibung von Wirtschafts-oder Anlagegüter Absetzung für Abnutzung oder auch AfA genannt. Die AfA-Beträge stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Diese führen zu einer Gewinnminderung. Schreibt man jetzt linear mit 13.333 Euro auf 6 Jahre linear ab und Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 30%, dann liegt Ihre jährliche Einkommensteuerersparnis bei Euroca. 4.000, dies sind in 6 Jahren 24.000 Euro Einkommensteuerersparnis. Daneben können Sie auch nach die Zinsen für die Finanzierung des LKW steuerlich als Betriebsausgabe zum Abzug bringen, nimmt man den von mir genannten Steuersatz von 30%, dann haben Sie auch durch die Zinsen eine Einkommensteuerersparnis von 30%.

Eine Vollabschreibung von 100% ist leider nicht möglich, da kein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt. So ist leider die Gesetzeslage.

Sie haben auch die Möglichkeit die degressive AfA zu nutzen.
Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 wurde die degressive AfA bei Anschaffung oder Herstellung im Zeitraum von 2009 bis 2010 wieder eingeführt.Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft oder hergestellt wurden, darf die degressive AfA höchstens das 2½-Fache des linearen AfA-Satzes und maximal 25 % betragen (§ 7 Abs. 2 EStG n. F.). Da heisst in Ihrem Falle können Sie im Jahr 2009 und 2010 25% der Anschaffungskosten ( in 2009 ) und 25% vom Restbuchwert ( in 2010 ) gewinnmindernd geltend machen. Ab 2011 schreiben Sie dann linear mit 25% vom Restbuchwert ab.

Sie sehen, es gibt durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. Sie sollten daher in Ihrem eigenen Interesse einen Steuerberater konatktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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