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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Modernisierungskosten Büro im eigenen Privathaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin selbständiger Gewerbetreibender (Consultingbüro / Handelsagentur) und besitze eine 280 Jahre alte Immobilie, in der ich selbst nicht wohne, sondern diese zu ca. 80% als Wohnung vermiete und den restlichen Teil von ca. 20% (etwa 30 m2) als Büro für mein Gewerbe nutze, demzufolge sind auch alle das Haus betreffende Betriebs-Kosten nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da das Haus kein Betriebs-, sondern Privatvermögen darstellt.

Alle Betriebskosten des Hauses ebenso wie die AfA und Kleinreperaturen buchte ich bisher privat und innerhalb der Jahresabschlussarbeiten buchte ich sie dann anteilmässig um als Sonstige Raumkosten, da ich ja keine Mietkosten o.ä. buche.

Ich habe jetzt in 04/2010 im Büro einige Umbau/Modernisierungs-arbeiten durchgeführt wie z.B. Einbau einer Fussboden-heizung, Verlegung von Heizungsrohren in den Fussboden, Fliesen-, Elektriker- und Putzarbeiten, Einbau eines zusätzlichen Ofens etc.

Meine Frage: Wie sind diese NUR den Büro-Anteil des Hauses betreffenden Bauarbeiten (teiweise an Firmen vergeben, teilweise nur Materialkosten und Eigenleistung)nun zu buchen: ?

1. Kann ich die Belege direkt in die laufende Buchhaltunmg als Betriebs kosten (Renovierungskosten) buchen (da sie ja 100% nur den als Büro genutzten Teil des Hauses betreffen) oder muss ich sie wie bisher als Privatkosten das Haus betreffend buchen und dann wie bisher als Jahresanteil umbuchen wie bisher ?

2. Falls der erste Fall zutreffend wäre, könnte ich dann von diesen nur das Büro betreffenden Belegen auch die Vorsteuer sofort ziehen innerhalb der laufenden Monatsbuchhaltung?

Mit freundlichen Grüssen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Frage 1

Sofern die von Ihnen genannten Aufwendungen AUSSCHLIESSLICH das Büro betreffen sind diese auch dem Büro direkt zuzuordnen, eine anteilige Aufteilung muss daher nicht erfolgen. Erbrachte Eigenleistungen können z.B. mit einem fiktiven Lohn nicht berücksichtigt werden, die dabei angefallenen Materialkosten aber schon.

Frage 2

Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die Vorsteuer abziehen und in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung in der Monatsbuchhaltung zum Abzug bringen.


Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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