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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Liebhaberei

Steuererklärung 2008:
Ich habe ein Nebengewerbe Webdesign angemeldet und seit Begründung 2001 folgende Gewinne/Verluste erzielt:
2001: -1020,-
2002: +475,-
2003: +2448,-
2004: +3264,-
2005: -1552,-
2006: -2912,-
2007: -1879,-

Kann ich 2008 wieder Verluste geltend machen, oder muss ich mit der Einstufung des Gewerbes als Liebhaberei rechnen?

Danke!

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei einem Gewerbebetrieb spricht der erste Anscheinsbeweis immer für Gewinnerzielungsabsicht und gegen Liebhaberei, so hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 20.09.2007 (BFH/NV 2008 S.532) entschieden. Längere Verlustperioden allein reichen für die Annahme von Liebhaberei nicht aus. Zudem haben Sie in den Jahren 2002-2004 Gewinne erzielt, sodass man seit Eröffnung des Gewerbes in 2001 auch nicht von langen Verlustperioden sprechen kann. Ermitteln Sie daher auch für 2008 durch die entsprechende Gewinnermittlung Ihren Gewinn oder Verlust, tragen diesen Betrag in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung 2008 ein und reichen die Steuererklärung beim Finanzamt ein. Wenn das Finanzamt dann zum Ergebnis kommen sollte, es liegt Liebhaberei vor, dann muss erst reagiert und gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mt freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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