Absetzbarkeit Arbeitszimmer / Lagerraum
Oktober 4, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Ich betreibe eine psychotherapeutische Praxis. Kann ich (neben den Ausgaben für die Praxismiete) auch noch anteilig Mietkosten meiner Wohnung als Ausgaben gentend machen (z.B. als Arbeitszimmer, als Lagerraum)? Wenn ja, wie viel; Muss ich das begründen; müssen es separate Räume sein/ muss es dafür einen extra Mietvertrag geben...?
Vielen Dank für die Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Grundsätzlich stellen alle Aufwendungen, die Sie für Ihr Unternehmen tätigen, abzugsfähige Betriebsausgaben gar.
Hierunter können auch Aufwendungen für Räume in Ihrer Mietwohnung fallen, wenn Sie diese Räume eindeutig nur für berufliche Zwecke nutzen.
Allerdings ist zu unterscheiden. Sofern der Raum in Ihrer Wohnung als häusliches Arbeitszimmer zu qualifizieren ist, unterliegt er den derzeit geltenden Abzugsbeschränkungen, nach dener er den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bilden muß. Da Sie eine psychotherapeutische Praxis betreiben, dürfte Ihnen dieser Nachweis nicht gelingen. Allerdings ist diese Regelung derzeit nach einem Urteil des BVerfG in einer gesetzgeberischen Überarbeitung.
Sofern der Raum allerdings nicht als häusliches Arbeitszimmer dient, ist er von dieser Abzugsbeschränkung nicht erfasst, sondern die gesamten anteiligen Mietaufwendungen stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar, BFH v. 19.3.2003, VI R 40/01 (NV).
Damit die anteilige Miete allerdings berücksichtigt werden kann, muß es sich um einen separaten Raum handeln, der von der übrigen Wohnung abtrennbar ist (z. B. ein Kellerraum).
Eine Begründung ist nicht erforderlich, allerdings ist es möglich, daß das FA im Rahmen der Veranlagung Sie auffordert zu erklären, was in diesen Räumen gelagert wird bzw. warum Sie sie beruflich nutzen.
Einen separaten Mietvertrag über die Räume müssen Sie ebenfalls nicht vorlegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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