Druch Angehötige erbrachte Leistungen abrechnen
September 22, 2015 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als selbständiger Projektleiter. Ich habe ein außerhäusliches Arbeitszimmer mit Nebenraum von ca. 40 m\\\". Meine Frau erbringt für mich dort u.a. die Reinigung. Wie kann ich diese Leistung in meine Kosten übernehmen. Meine Frau ist Angestellte und hat keinen Gewerbebetriebe. Muss ich Betragsgrenzen beachten, Sozialabgaben berechnen oder kann ich einfach einen Betrag X (z.B. 150 €) pro Monat in Anrechnung bringen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes kann ich Ihnen wie folgt antworten:
Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten werden von der Finanzverwaltung sehr kritisch beäugt, aber sind durchaus zulässig und steuerlich anzuerkennen, wenn Sie wie unter Fremden Dritten vereinbart werden und auch so tatsächlich durchgeführt werden.
In Ihrem Fall klingt es danach, wie wenn das Mittel der Wahl ein sog. Mini-Job (EUR 450,00) sein könnte.
Dabei melden Sie Ihre Frau als Beschäftigte für Ihren Betrieb an. Sie können ihr max. EUR 450,00 im Monat bezahlen. Dabei zahlen Sie als Arbeitgeber pauschal Steuern und Sozialabgaben.
Ihre Frau kann neben dem Angestelltenverhältnis einen Mini-Job haben und Sie können die Zahlungen als Betriebsausgaben absetzen.
Das Ganze ist allerdings mit einem gewissen Aufwand verbunden (Anmeldungen, halbjährliche/jährliche Meldung des Gehalts und Abführung der Pauschalabgaben), weshalb das evt. nicht jedermanns Sache ist. Schauen Sie doch unter www. minijob-zentrale.de und entscheiden Sie selbst.
Eine Tätigkeit Ihrer Frau auf selbständiger Basis würde allerdings zu viel größeren Folgeproblemen führen (Anmeldung selbständige Tätigkeit, Abgabe zusätzliche Steuererklärunge, Problem der Scheinselbständigkeit etc.).
Daher erscheint mir die Variante \"Mini-Job\" ganz sinnvoll. Lassen Sie sich ggf. von einem StB vor Ort oder gar von der Mini-Job-Zentrale beraten!
Ich hoffe, ich konnte Sie orientieren!
MfG Patrick Färber, StB
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