Pauschbetrag für unentgeltliche Wertabgaben
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bitte um Erklärung des folgenden Sachverhaltes:
Es handelt sich um ein Einzelunternehmen in der Gastronomie (warme + kalte Speisen). Für die Sachentnahmen soll der Pauschbetrag für unentgeltliche Wertabgaben angesetzt werden.
Wie verhält es sich dabei mit dem Wareneinkauf: dürfen insgesamt nur Produkte gekauft werden, die auch für den Betrieb verwendet werden und auf die Entnahme dieser bezieht sich der Pauschbetrag. Oder können alle privaten Lebensmittel über den Betrieb gekauft werden, also auch Dinge, die dort ggf. nicht verwertet werden?!
Über eine kurze Erklärung freue ich mich.
Vielen Dank