Erfassung von Scheidungskosten als betrieblicher Aufwand
Ich bin Einzelunternehmer und wurde geschieden. Auf meinem Grundstück befindet sich das Wohnhaus und ein Betriebsgebäude. Der Anteil des Betriebsgebäudes am gesamten Grundstück beträgt 30%. Im Scheidungsprozess wurde der Exfrau eine Geldsumme für das Grundstück zugesprochen. Eine Aufteilung des Geldbetrages in betrieblich und privat ist in den Scheidungspapieren nicht genannt.
1) Kann der Geldbetrag, den ich an meine Exfrau zahlen muss, i.H.v. 30% als betrieblicher Aufwand gebucht werden? (Zugewinn, Anwaltskosten etc.)
2) Handelt es sich dann um außergewöhnlichen Aufwand, der sich direkt als Betriebsausgabe auswirkt?
Vielen Dank im Voraus. Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.