Rechnungskorrektur aus Vorjahren
November 27, 2018 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Guten Abend,
ich arbeite u.a. als Kleinunternehmer als freiberuflicher Dozent an einer Schule für Erwachsenenbildung.
Ich bin direkt an den Seminareinnahmen anteiligt beteiligt und stelle auf dieser Grundlage meine Rechnungen nach jedem Seminartag.
Nun ist leider ein Kursbeitrag eines Teilnehmers komplett ausgefallen und die Schule konnte diesen Betrag auch nicht über Inkasso eintreiben. Meine diesbezügliche Rechnungsstellung ist jetzt zwei Jahre her.
Ich bin nun aufgefordert, den Betrag, den ich zuviel erhalten habe, von der nächsten Rechnung abzuziehen.
Das scheint mir vertraglich mit der Schule auch so abgesichert zu sein, da ich direkt an den Kurseinnahmen beteiligt bin.
Nun weiß ich nicht
a) wie ich die alten Rechnungen richtig stornieren und neu, mit dem geringeren Betrag ausstelle
b) wie ich die Mindereinnahmen buchalterisch geltend mache
c) kann ich diese Mindereinnahmen separat buchen oder
d) muss ich einen neuen Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr machen?
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag.einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
a) wie ich die alten Rechnungen richtig stornieren und neu, mit dem geringeren Betrag ausstelle
Die alte Rechnung lassen Sie, wie sie ist. Sie stellen stattdessen jetzt eine Gutschrift (Rechnung mit Minusbetrag) aus, die den Differenzbetrag ausweist.
b) wie ich die Mindereinnahmen buchalterisch geltend mache
c) kann ich diese Mindereinnahmen separat buchen oder
Sie buchen die Gutschrift als Erlösschmälerung. Sie können aber auch einfach einen negativen Ertrag buchen, wenn das für Sie übersichtlicher ist.
d) muss ich einen neuen Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr machen?
Alle Änderungen werden im laufenden Jahr erfasst, die Gewinnauswirkung ist auch im laufenden Jahr (bzw. im nächsten Jahr, falls die Gutschrift erst im nächsten Jahr von einer Ihrer Rechnungen abgezogen wird)..
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Tel. und Fax 0421 70905588, Mobil 0163 9632333bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)
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