Erwerb von Einkaufsguthaben bei Lieferanten als Gewinnkosmetik?
November 22, 2019 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin Einzelunternehmer (IST-Versteuert, EÜR, UST).
Ein Lieferant für Handelsware bietet mir die Möglichkeit Einkaufsguthaben bei ihm zu erwerben.
Wie wird der Erwerb solches Guthabens buchhalterisch und steuerrechtlch behandelt? (Gewinnkosmektik...?).
Herzlichen Dank!
Guten Morgen!
Die Gutscheine hätten keine Gewinnauswirkung zur Folge, da eigentlich nur Zahlungsmittel ausgetauscht werden würden. Sie würden quasi eine Forderung an den Lieferanten haben. Da keine Ware gekauft wird, würde im Rahmen der EÜR auch kein Aufwandskonto angesprochen werden. Insofern läge der Vorteil höchstens darin, dass Sie durch das Guthaben bessere Einkaufskonditionen erhalten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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