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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Auflösung IAB

Hallo

Ich habe eine Rundballenpresse gekauft und folgende Buchungen gemacht.Zuvor 2014/15 einen IAB gebildet.
Jetzt mein das FinAmt ich hätte den IAB nicht aufgelöst.
Was hab ich falsch gemacht ?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Sie haben in 2014 und/oder 2015 einen IAB gebildet. Dieser hat sich gewinnmindernd ausgewirkt, praktisch wie eine vorgezogene Abschreibung.

Im Jahr nun der Investition muss der IAB wieder aufgelöst, also zum Gewinn hinzugerechnet werden. Ansonsten hätten Sie den IAB PLUS die tatsächlichen Anschaffungskosten als Abschreibung zur Verfügung.
Sie haben aber im Jahr der Investition dann die Möglichkeit, gleichzeitig zur Auflösung diesen Betrag, max. 40% der tatsächlichen Anschaffungskosten, als eine Sonderabschreibung wieder abzuziehen, so dass dann für die "normale" Abschreibung nur noch der Restbetrag für die Nutzungsdauer zur Verfügung steht.
Ich nehme an, dass dies Ihrerseits nicht geschehen ist.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Gewinn- und Verlustrechnung

StB Steffen Becker

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