Fahrtkosten Geschäftsführer Gesellschafter ohne Anstellungsvertrag
Februar 7, 2019 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Guten Tag, ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt bei einem externen Unternehmen und arbeite dort vormittags bis 11:00 Uhr im Büro. Gleichzeitig bin ich auch alleiniger Geschäftsführer/Gesellschafter meiner eigenen UG (haftungsbeschränkt) ohne Lohn. Ich bekomme dort keine Bezüge und bin auch nicht angestellt. Es handelt sich hierbei um einen Handwerksbetrieb. Nachmittags fahre ich nun viel mit meinem privaten Pkw auf die Baustellen oder zum Architekten oder auch zu Kunden. Der Pkw gehört mir rein privat nicht Eigentum der UG. Kann ich Fahrkosten z.B. Tankquittungen als BA geltend machen? Muß ich die Fahrten nachweisen? Oder kann ich Fahrtkosten bei meiner privaten Einkommensteuererklärung ansetzen mit 0,30€/km? Ich danke im Voraus für Ihre Antwort. MfG M.Förster
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie können die Fahrtkosten gegenüber der UG mit Reisekostenabrechnungen abrechnen. Ohne genaue Ermittlung von Fahrzeugkosten können Sie dabei 30 Cent je gefahrenem Kilometer ansetzen. Ein Ansatz von Tankbelegen wäre ggf. auch möglich, aber dies ist praktisch schwer abzugrenzen und deswegen würde ich davon abraten.
Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können die Fahrten nur dann angesetzt werden, wenn Sie mit der UG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Dies kann ggf. problematisch sein, da das Finanzamt die Fahrzeugnutzung evtl. als verdeckte EInlage in die UG wertet und somit lediglich eine spätere Gewinnausschüttung (unter engen Voraussetzungen) in dieser Höhe möglich wäre.
Beachten Sie, dass Verträge zwischen Ihnen und Ihrer UG immer den Fremdvergleichsgrundsätzen entsprechen müssen. Sie sollten als diesbezüglich im Voraus schriftliche, klare und eindeutige, zivilrechtlich wirksame Vereinbarungen treffen und diese auch tatsächlich so durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres), es gelten die berufsrechtlichen Regelungen des StBerG, einsehbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/
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