Künstlerstipendium in SKR 03 buchen
Oktober 20, 2021 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wie kann ich ein Künstlerstipendium (steuerfrei laut §3, Nr.11EStG) bei SKR03 richtig buchen ? Wenn ich das unter Sonstige Erträge / Einnahmen buche, (Lexoffice), dann wird diese Einnahme auch in der Gewinnermittlung als normale Einnahme aufgeführt und fließt in den Gewinn ein.
Laut Leitfaden des Künstlerstipendiums, ist dies ja aber steuerfrei und muss in der EÜR in Zeile 15 und zusätzlich in der Zeile 92 eingetragen werden und die dazugehörigen Ausgaben unter Zeile 95.
-Jedoch weiss ich nicht wie ich das buchen kann. Unter welchem Konto.
Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.
Wichtig ist insbesondere, dass Sie den Betrag wie von Ihnen schon beschrieben in der Zeile 92 der Anlage EÜR eintragen. Diese ist maßgeblich für die steuerliche Veranlagung. Der Betrag wird dann bei der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen und dadurch steuerfrei gestellt.
Wenn Sie den Betrag dennoch in der Buchhaltung abbilden wollen, dann bieter der SKR03 statistische Konten an, die Korrekturen nach § 60 EStDV ermöglichen sollen. Dieses wären die Konten 9984 und 9985. Sie müssten mal probieren, ob Ihre Software diese Konten bebuchen kann. Probieren Sie hier bitte einmal die Buchung 9984 an 9985 aus.
Wie gesagt: entscheidend ist das, was Sie in der Anlage EÜR eintragen. Dieses kann ja auch manuell erfolgen.
Melden Sie sich gerne, wenn etwas unklar geblieben ist.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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