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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

GWG Grenze für Kleinunternehmer inkl. Privatnutzung

Guten Tag,

ich muss als Kleinunternehmer eine ESt und EÜR von 2020 nachreichen. Ich habe 2020 mein Gewerbe angemeldet, habe aber noch keine Einnahmen gemacht, lediglich Ausgaben. Im Folgenden geht es um die EÜR:

Gekauft wurde ein iPad + Zubehör für insgesamt 932,64 € (brutto, da Kleinunternehmerregelung, nicht vorsteuerberechtigt). Ich habe gehört, der Maximalbetrag für GWG liegt bei Kleinunternehmern bei 952€ (800€ + MWSt.), allerdings betrug 2020 die gezahlte MWSt wegen Corona nur 16%, was zusammengerechnet nur 928€ beträge, knapp unter dem Wert der Ausgabe.

Ist diese Ausgabe noch als GWG Posten berechtigt?

Außerdem liegt eine Privatnutzung zu 50/50 vor. Ist das korrekt, wenn ich den vollen Kaufpreis als GWG Ausgabe angebe und anschließend die Hälfte des Preises bei den Einnahmen (Zeile 11) angebe?

Das Gewerbe läuft auf mein privates Giro Konto, die Ausgabe für das iPad wurde also von privatem Vermögen gezahlt. Muss ich diese Ausgabe in der EÜR noch als Einlage angeben, da theoretisch privat gezahlt wurde?

Ich bedanke mich vielmals!

Viele Grüße!

Steuerberater Knut Christiansen

Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.

Aufgrund der geringfügigen Überschreitung des Nettobetrags von 800 EUR (hier: 804 Euro) können Sie das Ipad leider nicht als GwG geltend machen. Maßgeblich ist, dass die Anschaffungskosten netto nicht mehr als 800 Euro betragen haben. Sie müssten daher das Ipad über 3 Jahre abschreiben (im Jahr 2020 dann zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung). Wenn Sie das Ipad auch 50% privat nutzen, machen Sie dann 50% der Abschreibungen geltend. Dazu wäre es sinnvoll, wenn Sie nur die Hälfte der Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage eintragen. Alternativ tragen Sie in der Anlage AVEÜR die vollen Kosten als AfA-Bemessungsgrundlage ein und setzen dann 50% der Jahresabschreibung (in 2020 dann anteilig) als fiktive Entnahme in Zeile 20 an. Diesen Betrag tragen Sie dann auch in Zeile 125 als Entnahme ein.

Die Hälfte der Anschaffungskosten tragen Sie dann in der Anlage EÜR noch als Einlage ein (Zeile 126). Bei Anwendung der Alternative tragen Sie die vollen Anschaffungskosten als Einlage ein.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Viele Grüße und schon einmal frohe Weihnachten!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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Viöl

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