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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung

Betriebsausgaben bei Nutzung des PKWs der Mutter

Gutan Tag,

als Einzelunternehmer besitze ich keinen eigenen PKW und nutze für die Fahrten zu meinen Kunden den PKW meiner Mutter (ihr Eigentum, Privatnutzung).

Frage; darf ich eine selbst festgelegte Kilometerpauschale (0,80 €/Km) als Betriebsausgaben berücksichtigen?

Die Fahrten zu meinen Kunden kann ich anhand meiner Rechnungen mit Datum und Adresse sowie den ermittelten Kilometern vom Büro zum Kunden und zurück, lückenlos nachweisen. Dazu führe ich eine Exceltabelle.

In dieser Pauschale wären alle Betriebskosten, wie Instrandhaltung, Versicherung, Wertverlust, Kraftstoff usw., abgedeckt, so dass ich keine weiteren Kfz-Bezogenen Betriebsausgaben in meiner Buchführung mehr berücksichtige.

Die Gesamtkilometer und Kosten würde ich anhand meiner Exceltabelle monatlich auswerten und den Betrag meiner Mutter monatlich zahlen. In der Exeltabelle sind u.a. die Bezugsdaten zu meinen Kundenrechnungen mit Adressen zum Abfahrtsort und Zielort sowie der gefahrenen Kilometer enthalten.

In meiner Buchführung würde ich die Auswertungen des jeweilligen Monats beifügen und den Gesamtbetrag als steuerfreie Betriebsausgabe eintragen (brutto wie netto).

Vielen Dank für eine Rückmeldung

Freundliche Grüße
Uwe Weinreich

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Herr Weinreich,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Der Betriebsausgabenabzug setzt eigene Aufwendungen des Unternehmers voraus. Sie haben jedoch hinsichtlich des PKW Ihrer Mutter keine Kosten getragen. Sowohl die Anschaffung als auch den laufenden Unterhalt des Wagens hat allein Ihre Mutter gezahlt. Somit können Sie grundsätzlich keine Betriebsausgaben für die Nutzung des PKW Ihrer Mutter geltend machen.

Der Betriebsausgabenabzug ist nur möglich, wenn Sie mit Ihrer Mutter einen fremdüblichen Mietvertrag abschließen und die Miete an Ihre Mutter zahlen. Die Mutter muss dann die Miete als Einkünfte aus sonstigen Leistungen versteuern (§ 22 Nr. 3 EStG). Einkünfte aus sonstigen Leistungen sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 EUR im Jahr betragen (Freigrenze).

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Ringstraße 98
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges