EÜR mit Darlehen
September 21, 2021 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Es handelt sich um eine Unternehmensgründung (Einzelunternehmen) mit einem KfW-Kredit von 30.000€.
Folgendes Szenario:
Anschaffungskosten i.H.v. 20.000€, die als GWG direkt als Betriebsausgabe abgerechnet werden können
Weitere Betriebsausgaben i.H.v. 10.000€ im laufenden Geschäftsjahr.
Einnahmen von 15.000€ im laufenden Geschäftsjahr.
Die EÜR würde in diesem Fall bei Jahresabschluss einen VERLUST von 15.000€ ergeben.
Da ich aber 30.000€ über den Kredit erhalten habe, verbleiben im Endeffekt noch 15.000€ im PLUS auf dem Konto.
Was mache ich mit diesem Geld? Kann ich das steuerfrei auf mein Privat-Konto ziehen (um ggf. den Kredit abzugleichen)? Oder muss dieses Geld trotzdem versteuert werden? Laut EÜR existiert das Geld ja gar nicht, da ein Darlehen nicht in der EÜR berücksichtigt werden muss.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Denn Gewinn ermitteln Sie als Einnahme-Überschussrechner grundsätzlich durch Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben, mit einigen Ausnahmen (z,B. Anlagevermögen, spielt aber bei sofort abschreibbareb GwG keine Rolle). Wie Sie Ihre Liquidität verwendet, ist völlig unanbhängig von dem Bestehen eines positiven oder negativen Betriebsergebnisses, Sie können damit also Darlehen tilgen oder die Liqudiität anderweitig verwenden. Bei privatem Konsum und darlehensfinanzierten Betriebsausgaben können allerdings ggf. Überentnahmen entstehen, die dazu führen, dass Darlehenszinsen nur teilweise abziehbar sind (zu Details siehe § 4 Abs. 4a EStG).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der §§ 3, 3a, 32, 43 Steuerberatungsgesetz (Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg)
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