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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung von Renten bei Wohnsitz im EU-Ausland

Meine Frau und ich haben den Wohnsitz nur in Spanien.Meine Pension aus frühere Arbeit im öff Dienst wird nach DBA allein in Deutschland versteuert.
Damit wir weiterhin Steuerklasse 3 haben, muß ich jeweils den Antrag auf "Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichter Arbeitnehmer nach § 1 Abs 3, § 1a ESstG stellen.
Was bedeutet diese unbeschränkte Einkommensteuerpflicht unter Berücksichtigung des DBA?
1) Rente meiner Ehefrau:
Im Moment versteuern sowohl Spanien als auch Deutsch-
land die Rente, also nicht vorgesehene
Doppelbesteuerung.
Grundsätzlich unterliegen wir der spanischen Steuer ,
da nur in Spanien wohnhaft.
Darf Deutschland die Rente besteuern, warum?

2. Wie/wo würden eventuelle Wertpapiergewinne aus Depot in
Deutschland zu versteuern sein?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, di ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beanworten möchte:

Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Rentenbesteuerng in 2005 geändert. Rechtsgrundlage ist § 49 Absatz 1 Nr. 7 EStG. Hiernach werden bei einem Wohnsitz im Ausland folgende Renten in Deutschland versteuert:

aus der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung
aus einer inländischen landwirtschaftlichen Alterskasse
aus inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen
aus einem Basisrentenprodukt eines inländischen Versicherungsunternehmen oder sonstigen inländischen Zahlstelle.

In Spanien sind die in D bezogenen Renten steuerfrei (Vermeidung der Doppelbesteuerung).
Wegen der Zinsen liegt dem Grunde nach eine Steuerpflicht in D vor.
Aufgrund des DBA hat jedoch Spanien als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Wenn Sie Ihrer deutschen Bank den Wohnsitz im Ausland nachweisen, erfolgt kein Abzug einer Abgeltungssteuer von den Zinsen und Gewinnen aus Aktienverkäufen, wenn Sie in D ein Depot haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Doppelbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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