Selbstständigkeit in der Schweiz / Onlineshop in Deutschland
März 3, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Andreas Schupp
Sehr geehrte Ratgeberin, sehr geehrter Ratgeber,
ich möchte darüber erkundigen, ob es möglich ist als selbstständiger Unternehmer, angemeldet in der Schweiz als Einzelkaufmann, ohne Probleme auch in Deutschland Geschäfte, namentlich einen Internetshop, zu betreiben?
Weitere Angaben:
Das Büro, sowie meinen Wohnort werde ich in die Schweiz verlagern. Das Steuerbüro wird ebenfalls ein Schweizerisches sein, da mein Kerngeschäft in CH sein wird.
Welche Möglichkeiten gibt es in beiden Ländern Geschäfte zu machen? Um eine zweite Anmeldung (Einzelkaufmann, GmbH) in DE werde ich wohl nicht herumkommen können, oder?
Welche Steuersätze werden hierbei greifen?
Ich bedanke mich Voraus schon sehr für die informativen Impulse Ihrerseits.
Einen wunderschönen Tag,
Dominique
Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte
Bitte beachten Sie, dass das weglassen, hinzufügen oder ändern von Sachverhalten das Steuerliche richtige Ergebnis beeinflussen können.
Auf das Zollrecht kann ich aus berufsrechtlichen Gründen bei der Beantwortung dieser Frage nicht eingehen.
Soweit Sie ein in der Schweiz gemeldete Person mit in der Schweiz gemeldeten Unternahmen sind, brauchen Sie keine Anmeldung in Deutschland vorzunehmen, wenn Sie ihren Internethandel nur von der Schweiz aus betreiben.
Soweit Sie eine Betriebsstätte in Deutschland haben sollten, müssen Sie in Deutschland eine Betriebsstätte anmelden.
Hier kommen dann alle steuerlichen Konsequenzen auf Sie zu wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc., da nach DBA Deutschland-Schweiz (Art 7 ) Deutschland das Besteuerungsrecht der Betriebsstätte zusteht. Die Schweiz stellt diese Einkünfte allerdings nach Art 24 Absatz 2 von der Besteuerung in der Schweiz frei. Weitere Einzelheiten dazu sollten Sie mit dem schweizer Kollegen besprechen.
Soweit Sie allerdings nur Lieferungen aus der Schweiz nach Deutschland vornehmen wollen und die Lieferungen werden dazu beim deutschen Zoll zum freien Verkehr in Deutschland abgefertigt, fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland an. Diese beträgt derzeit 19 % der Bemessungsgrundlage (hier Zollwert). Steuerschuldner ist grundsätzlich der Anmelder des zu verzollenden Gegenstandes. Weitere Steuern fallen dann nicht an.
Soweit Sie allerdings deutscher Staatsbürger sind und in die Schweiz umgezogen sind, sind die besonderen Regeln des Außensteuergesetztes zu beachten auf die ich mangels Sachverhaltsangeben nicht eingehen kann.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick über die Problemstellungen gegeben zu haben. Bitte beachten Sie, das auf Grund der Komplexität bei Auslandsbeziehungen ein Beratungsgespräche bei einem Kollegen vor Ort ratsam wäre.
Soweit Sie noch Rückfragen haben nutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schupp
STEUERBERATER
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