Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Einkommenssteuererklärung

Hallo!

Mein Vater (Österreicher) hat viele Jahre in Deutschland gearbeitet und bezieht von dort eine Rente von ca. 500 Euro (12 mal im Jahr). Meine Mutter hat kein Einkommen. Die Hauptrente von ca. 600 Euro bezieht er aus Österreich (14 mal im Jahr).

Meine Fragen:

1. Muss mein Vater nun in Österreich und Deutschland seine Einkommenssteuererklärung machen oder nur in Österreich?

2. Kann man die Erklärung auch für ein paar Jahre rückwirkend durchführen (in Österreich geht das)?
Mein Vater hat aber seit seiner Pensionierung (vor 10 Jahren) noch keine Einkommenssteuererklärung durchgeführt. Nun hat er mir aber ein Schreiben vorgelegt, in welchem steht, dass Bezieher einer deutschen Rente, die im Ausland leben, seit 2005 dazu verpflichtet sind.

3. Ist eine Nachzahlung oder eine Steuergutschrift zu erwarten?

4. Was kostet es, wenn mein Vater die Erklärung von einem Steuerberater machen lässt? Und geht das auch ohne, dass man nach Deutschland fährt (Telefon, E-mail, Fax usw.)?

Für eine Antwort wäre ich dankbar!

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Ihr in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat. Er ist in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn er inländische Einkünfte i.S.d. §49 EStG erzielt.

Scheinbar erhält Ihr Vater eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Bezüge aus solcher Rente dürfen nur in Deutschland besteuert werden und sind inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Soweit für diese Bezüge die Einkommensteuer nicht durch den Steuerabzug als abgegolten gilt, hat Ihr Vater bzgl. dieser deutschen Rente in Deutschland Einkommensteuererklärung für beschränkte Steuerpflicht abzugeben. Die Frage, in wiefern diese deutsche Rente bei der österreichischen Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt wird, darf aus berufsrechtlichen Gründen nur von österreichischen Berufskollegen beantwortet werden. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.

Nach vorliegender Information ist die Steuerfestsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2005 und ff. noch nicht abgelaufen. Die Steuererklärungen können noch erstellt werden. Ob eine Nachzahlung oder eine Steuererstattung zu erwarten ist, hängt von vielen Faktoren der persönlichen Situation Ihres Vaters und davon ab, ob Steuervorauszahlungen geleistet wurden und. Ich erstelle gerne für Ihren Vater diese Steuererklärungen und vertrete ihn gegenüber der Finanzverwaltung. Wenn Sie dies wünschen, kontaktieren Sie mich bitte per Email. Ich mache Ihnen ein passendes Angebot. Wir können die Sache auch über Telekommunikationstechnik abwickeln. Persönliche Einreise nach Deutschland ist somit i.d.R. nicht notwendig.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und freue mich auf Ihre Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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