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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Abfindung in Deutschland Wohnsitz in Österreich

Hallo,

Meine Fa. in deutschland schliesst und ich bekomme eine Abfindung. Nach der Beendigung meines Arbeitsvertrags werde ich mich in Wien als Hauptwohnsitz anmelden. Meine Familie wird weiterhin in München wohnen und bin ich auch in München angemeldet. Die Abmeldung war nicht notwendig laut der Behörde.
Ich will die Abfindung in Österreich besteuern aufgrund des Doppelbesteurungsabkommens. Was ist erforderlich (z.B. 6 Monate Wohnsitz in Österreich, kein Wohnsitz in Deutschland etc.), um von diesem abkommen ebrauch machen zu können. Der Steuersatz soll günstiger sein.
Kann ich den Arbeitgeber fragen, dass ich die Abfindung in Österreich besteuern möchte? Geht das so? Oder wie läuft es?

Danke für die ersten Info

Grüße
MC

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich muss Sie leider enttäuschen. Sie werden die Abfindung in D versteuern müssen. Trotz alleinigem Wegzug nach Österreich, sind Sie weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da Sei EINEN Wohnsitz in D haben, da sich dort die Familie befindet und Sie nicht beabsichtigen sich von der Familie zu trennen.

Aber auch wenn Sie steuerlich keinen Wohnsitz in D haben, wird die Abfindung in D versteuert. Zwischen D und Österreich wurde eine vom Doppelbesteuerungsabkommen abweichende Konsultationsvereinbarung getrofffen (BMF 26.8.2010, IV B 2 - S-1301-AUT, BStBl I 10, 645). Nach dieser Vereinbarung wird die Abfindung auch nach Wegzug in D besteuert, da dort auch Ihre normalen Vergütungen aus der Tätigkeit besteuert wurden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen der ausgelobten 20€ behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Doppelbesteuerung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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