pensionierte Lehrerin mit Wohnsitz in der Schweiz
Mai 1, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne
Ich werde als Lehrerin im nächsten Jahr pensioniert und möchte dann meinen Wohnsitz zu meinen schweizerischen Ehemann in die Schweiz verlegen. Wo bezahle ich meine Steuer? In Deutschland und der Schweiz oder nur in der Schweiz (Wohnort).
Für die Beantwortung danke ich Ihnen vielmals
Liebe Fragestellerin,
vor dem Hintergrund einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Da Sie Ihren Wohnsitz aufgeben, sind Sie lediglich beschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 b Einkommensteuergesetz (EStG). Da Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz anzuwenden.
Da Ihre Pension aus einer öffentlichen Kasse gezahlt wird, steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu (Art 19 DBA Schweiz). Die Schweiz stellt diese Einkünfte von der Besteuerung frei, kann aber einen Progressionsvorbehalt anwenden (Art 23 DBA).
Sie sind verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.
Gerne helfe ich Ihnen zu den üblichen Honorarkonditionen von meiner Kanzlei aus weiter.
MfG
Katja Kiehne
Steuerberaterin
Master of Business Consulting (M.BC.)
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Eifelplatz 5
50677 Köln
www.katjakiehne.com
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