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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn mein Flug Verspätung hat?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Sebastian Krüger und habe kürzlich eine Flugreise unternommen, bei der mein Flug eine erhebliche Verspätung hatte. Der Flug sollte planmäßig um 14:00 Uhr starten, jedoch wurde er erst um 18:00 Uhr abgefertigt. Dadurch habe ich meinen Anschlussflug verpasst und musste eine Übernachtung am Flughafen in Kauf nehmen.

Ich bin sehr verärgert über diese Situation, da ich dadurch Zeit und Geld verloren habe. Meine Frage an Sie lautet daher: Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für die verspätete Abfertigung meines Fluges und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten?

Ich habe bereits versucht, mich bei der Fluggesellschaft zu beschweren, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei und daher keine Entschädigung geleistet werden könne. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dies korrekt ist und ob ich nicht doch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung habe.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden, um meine Ansprüche geltend zu machen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Krüger

Fred Kock

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Flugverspätung und den daraus resultierenden Unannehmlichkeiten. Als Rechtsanwalt für Reiserecht kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen Informationen zu Ihren möglichen Ansprüchen und Lösungswegen geben.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Fluggäste in der EU gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bestimmte Rechte haben, wenn ihr Flug verspätet ist. Nach dieser Verordnung haben Fluggäste bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden je nach Flugstrecke Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro.

In Ihrem Fall, in dem Ihr Flug um vier Stunden verspätet war, würden Sie somit grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft in bestimmten Fällen von der Entschädigungspflicht befreit sein kann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die nicht unter die Kontrolle der Fluggesellschaft fallen und auch nicht durch zumutbare Maßnahmen hätten vermieden werden können, wie z.B. Streiks, extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken. In Ihrem Fall ist es also entscheidend zu prüfen, ob die Verspätung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war oder ob die Fluggesellschaft ihre Pflichten verletzt hat.

Wenn Ihnen die Fluggesellschaft mitgeteilt hat, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war, sollten Sie die genauen Gründe für die Verspätung erfragen und prüfen, ob diese tatsächlich als außergewöhnliche Umstände gelten können. Falls Sie Zweifel haben, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, der die Situation genauer prüfen kann und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Flugtickets, Boarding-Pässe, Buchungsbestätigungen und Korrespondenz mit der Fluggesellschaft sammeln und aufbewahren. Mit diesen Unterlagen können Sie dann einen Antrag auf Entschädigung bei der Fluggesellschaft stellen oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrem Anliegen unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Fred Kock